EUWID Recycling und Entsorgung berichtet: Deponierecht gibt Vorgaben für die Lagerung phosphorhaltiger Klärschlammaschen
Wie die Zeitschrift EUWID Recycling und Entsorgung berichtet, erläuterte Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher auf der Berliner Klärschlammkonferenz, dass ab 2029 aufgrund fehlender Kapazitäten und Verfahren zur vollständigen Phosphorrückgewinnung größere Mengen phosphorhaltiger Klärschlammverbrennungsaschen anfallen könnten, die langfristig gelagert werden müssen. Für diese Lagerung käme eine Langzeitlagerung nach Deponierecht in Betracht, einschließlich Genehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung. Entscheidend für die Planung ist zudem die abfallrechtliche Einordnung der Aschen, die komplexer ist als bei Klärschlamm selbst und unterschiedliche rechtliche Abgrenzungen zulässt.
Die vollständige Meldung finden Sie auf euwid + unter dem unten angefügten Link.
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