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Förderung von Innovationen in der Tierhaltung als Beitrag zum Klimaschutz gemäß Pariser Abkommen

Zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens (COP 21) ergeht ein Förderaufruf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu Innovationen in der Tierhaltung.

Es sollen innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt werden, die Reduktionsschritte im Einklang mit den Klimaschutzplänen darstellen und geeignet sind, die THG-Emissionen aus der tierischen Lebensmittelproduktion mittel- bis langfristig effektiv zu senken. Weiterhin sollen Vorhaben gefördert werden, die eine Anpassung der Tierhaltung an das sich ändernde Klima gewährleisten. Alle in der primären Lebensmittelerzeugung genutzten landwirtschaftlichen Nutztiere (mit Ausnahme der Aquakultur und Fischerei) sowie Bienen sind einbezogen. Sowohl die konventionelle als auch die ökologische Landwirtschaft können berücksichtigt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Niederlassung in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Projektskizzen können bis zum 30. März 2017  beim Projektträger, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Projektträger ptble – Innovationsförderung, 53168 Bonn eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie in der unter angefügten Bekanntmachung.

Weitere Informationen

Bekanntmachung

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