Die delegierte Verordnung zur Aufnahme der STRUBIAS-Kriterien in die Anhänge der EU-Düngeprodukteverordnung (FPR) wurde von der EU-Kommission angenommen. Die Übersetzungen sind aktuell im Gange (Kommentare bezgl. der Übersetzung sind möglich). Dies ist die letzte Phase vor der förmlichen Verabschiedung der Kriterien. Bis Oktober können nun noch Einwände durch das Parlament und den Rat erbracht werden, bevor der delegierte Rechtsakt in Kraft tritt.
In unserem letzten Newsletter haben wir kurz über die bevorstehende Verabschiedung der STRUBIAS-Kriterien berichtet. Diese integrieren Phosphor-Rezyklate in das europäische Düngemittelrecht. Ab 2022 sind Phosphatsalze ("Struvit") und thermisch oxidierten Materialien ("auf Aschebasis"), welche aus Klärschlamm bzw. Abwasser hergestellt werden, in der EU-Düngemittelverordnung (FÜR) aufgenommen.
Im Oktober 2017 ist die novellierte Klärschlammverordnung (AbfKlärV) in Kraft getreten. Sie regelt den Umgang mit Klärschlamm komplett neu. In ihrem Dossier informiert die Zeitschrift EUWID Wasser und Abwasser über relevante Entwicklungen seit Inkrafttreten der novellierten AbfKlärV.
A new Water Europe position paper “Unlock the potential of the sewage sludge directive through the full exploitation of the value in water for a green and sustainable Europe” was published. It contributed to the public consultation on the evaluation of the Sewage Sludge Directive (SSD).
Lesen Sie nachfolgend den DPP-Kommentar zur öffentlichen Konsultation der Europäische Kommission zu den endgültigen Texten der STRUBIAS-Kriterien. Durch die Verabschiedung der STRUBIAS-Kriterien werden Phosphor-Rezyklate in die EU-Düngemittelverordnung (FPR) integriert.
Um Unklarheiten in Bezug auf die Phosphorrückgewinnungspflicht nach AbfKlärV ab 2029 zu beseitigen, stellt die DPP ein Dokument mit kurzgefassten Erläuterungen der aktuellen Rechtslage sowie der Rechtslage ab 2029/32 (Informationen vom DPP-Mitglied HMUKLV) bereit.
Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW wurde Ende 2018 das Projekt „Die Umsetzung der Anforderungen der Klärschlamm-Verordnung zur Phosphorrückgewinnung in Nordrhein-Westfalen“ begonnen, das bis Ende 2020 abgeschlossen werden soll. Die DPP ist einer der Auftragnehmer/Bearbeiter des Projektes, zusammen mit der Sweco GmbH (Konsortialführung), Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), Fraunhofer ISI, talanwälte und ATEMIS. Im Rahmen des Projektes werden Steckbriefe zu rund zehn Phosphorrückgewinnungsverfahren erarbeitet.