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Fördermaßnahme „Innovationsräume Bioökonomie“ im Rahmen der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“

Die Erfordernisse des Klima- und Umweltschutzes sowie die weiter wachsende Weltbevölkerung tragen dazu bei, dass die vornehmlich auf fossilen Ressourcen basierte Wirtschaftsweise an ihre natürlichen Grenzen stößt. Die Bioökonomie mit der wissensbasierten Erzeugung und nachhaltigen Nutzung nachwachsender Ressourcen wird vor diesem Hintergrund an Bedeutung gewinnen. Neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen aus der Bioökonomie sollen den Markt deshalb zukünftig stärker durchdringen und eine umfassendere industrielle und gesellschaftliche Bedeutung erlangen. Mit dem neuartigen Förderkonzept Innovationsräume Bioökonomie beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Entwicklung bioökonomischer Innovationen als Treiber des Strukturwandels hin zu einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaft zu beschleunigen.

Das Ziel der Förderung ist es, Forschungsergebnisse umfassender als bisher zu nutzen und Innovationen anzustoßen, die Bausteine eines gesamtgesellschaftlichen Wandlungsprozesses im Sinne der Bioökonomie werden. Die wissenschaftlichen Voraussetzungen hierzu sind in Deutschland hervorragend. Ein großes Potenzial an neuen Ideen ist vorhanden. Oftmals finden jedoch nicht die passenden Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zusammen, um diese Ideen aufzugreifen und branchenübergreifend für Innovationen zu nutzen. Daher sollen – mit Unterstützung des BMBF – Initiatoren Innovationsräume der Bioökonomie neu definieren, gestalten und aufbauen.

Gegenstand der Förderung

Übergeordnetes Ziel der Förderung der Innovationsräume ist es, die Wirtschaft branchenübergreifend auf eine bio­basierte, nachhaltige Zukunft auszurichten. Einen thematischen Bezugsrahmen für künftige Vorhaben setzen die ­Handlungsfelder der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ (BMBF 2010). Das veröffentlichte Konzept „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ (BMBF 2014) und der „Wegweiser Bioökonomie“ (BMBF 2014) stellen Leitplanken für die inhaltliche Ausrichtung der Innovationsräume dar. Darüber hinaus werden keine zu bearbeitenden Themenfelder vorgegeben.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union. Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, kann verlangt werden, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat. In der zweiten Förderphase (Umsetzungsphase) sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU – entsprechend der KMU-Definition der EU) zur Antragsstellung aufgerufen.

Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts treffen Absprachen zum Umgang mit gewerblichen Schutz- und Urheberrechten und regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“ zu entnehmen, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Vergabe von Unteraufträgen ist in beschränktem Umfang möglich.

Verfahren

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.

Das Förderverfahren ist mehrstufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Ideenskizzen zur Erstellung von Entwicklungskonzepten eines Innovationsraums in elektronischer Form über das Elektronische Formular-System für Anträge und Angebote „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline) in deutscher Sprache zuzuleiten. Einreichungsfrist zur Vorlage der Ideenskizzen ist der 17. Februar 2017. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet ein­gehende Ideenskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Nähere Informationen zum Förderprogramm und den Förderbestimmungen finden Sie auf den Seiten des BMBF.

 

Links

Bekanntmachung des BMBF

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