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Ideenwettbewerb „Neue Formate der Kommunikation und Partizipation in der Bioökonomie“

Die Bundesregierung hat das Ziel formuliert, eine an natürlichen Stoffkreisläufen orientierte, nachhaltige biobasierte Wirtschaftsweise zu etablieren. Diese soll in der Lage sein, wichtige Beiträge zur Bewältigung der globalen Herausforderungen der Zukunft zu leisten. So soll sie unter anderem die wachsende Weltbevölkerung in ausreichender Menge und Qualität mit biologischen Ressourcen zum Zwecke der Ernährung, der Energieerzeugung und der industriellen/stofflichen Verwertung versorgen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt die Entwicklung der Bioökonomie im Rahmen der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ (NFSB) durch Förder­initiativen zu zahlreichen wichtigen Themenschwerpunkten. Forschung und Entwicklung (FuE) sind die Grundlage für technologische Innovationen und wirtschaftliche Verwertung. Sie schaffen zugleich die Voraussetzungen für eine nachhaltige Gestaltung der Bioökonomie.

Vor diesem Hintergrund fördert das BMBF im Rahmen eines Ideenwettbewerbs ausgewählte Forschungsvorhaben, die sich mit der Frage auseinandersetzen, wie eine solche gesellschaftliche Debatte initiiert und gefördert werden kann.

Gegenstand der Förderung

Im Rahmen dieses Ideenwettbewerbs soll die Entwicklung, Umsetzung und Erforschung innovativer zielgruppenorientierter Kommunikations- und Partizipationskonzepte für die Bioökonomie gefördert werden. Ziel ist es, die öffentliche Wahrnehmung des Themas Bioökonomie zu erhöhen, das Wissen in bioökonomierelevanten Bereichen zu vertiefen und gesellschaftliche Anforderungen, Interessen und Bedarfe an eine zukünftige Bioökonomie zu artikulieren und ­kritisch zu diskutieren. Durch die Kombination von exemplarischen Pilotvorhaben und begleitender Forschung soll empirisch fundiertes Wissen bezüglich der Erfolgsfaktoren und möglicher Hemmnisse von innovativen Kommunika­tions- und Partizipationsformaten gewonnen und in praktische Handlungsempfehlungen umgesetzt werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – KMU) sowie andere ­Institutionen in der Europäischen Union, die Forschungs- oder Wissenschaftsvermittlungsbeiträge liefern können und den Zuwendungszweck sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Ist die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren, kann verlangt werden, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat.

Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des ­beantragten Vorhabens.

Verfahren

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung seinen Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Auswahlrunde sind Ideenskizzen über das elektronische Formular-System für Anträge und Angebote „easy-Online“ vorzulegen. Bei Verbünden ist es die Aufgabe des Verbundkoordinators, die mit allen Projektpartnern abgestimmte Ideenskizze für den gesamten Verbund einzureichen. Einreichungsfrist zur Vorlage der Ideenskizzen ist der 30. November 2016.

Nähere Informationen zum Förderprogramm und den Förderbestimmungen finden Sie auf den Seiten des BMBF.

Links

Bekanntmachung des BMBF

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