AöW veröffentlicht Stellungnahme zur Phosphorrückgewinnung
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) hat Ende Mai eine Stellungnahme zur Umsetzung der ab 2029 geltenden Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung veröffentlicht. Darin fordert sie Anpassungen der politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen, um den Hochlauf der Phosphorrückgewinnung zu erleichtern.
Nach Einschätzung der AöW ist die verpflichtende Phosphorrückgewinnung ab 2029 unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht flächendeckend umsetzbar. Als Gründe nennt der Verband fehlende großtechnisch etablierte Verfahren, begrenzte Rückgewinnungskapazitäten sowie lange Genehmigungs- und Realisierungszeiten. Die AöW spricht sich daher für eine Anpassung des regulatorischen Rahmens aus, damit die Rückgewinnung schrittweise entsprechend der verfügbaren Verarbeitungskapazitäten ausgebaut werden kann. Zudem fordert sie eine stärkere staatliche Unterstützung für die Technologieentwicklung sowie den Aufbau von Markt- und Absatzstrukturen. Ein Fondsmodell, in das Betreiber ohne Phosphorrückgewinnung einzahlen sollen, lehnt die AöW hingegen ab und plädiert stattdessen für Investitionsanreize.
Die Deutsche Phosphor-Plattform (DPP) teilt das Ziel einer erfolgreichen und flächendeckenden Phosphorrückgewinnung, bewertet die Ausgangslage jedoch in wesentlichen Punkten anders. Aus Sicht der DPP stehen geeignete Rückgewinnungstechnologien inzwischen zur Verfügung. Zahlreiche Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben wurden in den vergangenen Jahren erfolgreich abgeschlossen und haben die technische Machbarkeit nachgewiesen. Darüber hinaus befinden sich bereits mehrere großtechnische Anlagen in Betrieb, in der Inbetriebnahme oder im Bau. Die Herausforderung liegt daher heute weniger in der Entwicklung neuer Verfahren als vielmehr darin, den begonnenen Markthochlauf konsequent fortzusetzen, die vorhandenen Kapazitäten auszulasten und weitere Investitionen in Anlagen und Infrastruktur anzureizen.
Vor diesem Hintergrund hatte sich die DPP bereits in ihrer Stellungnahme zur Diskussion um eine mögliche Verschiebung der gesetzlichen Fristen klar gegen eine Aufweichung der ab 2029 geltenden Verpflichtung ausgesprochen. Eine erneute Verschiebung würde aus Sicht der DPP erhebliche Unsicherheiten für Betreiber, Anlagenhersteller und Investoren schaffen und den Markthochlauf weiter verzögern. Gerade weil sich zahlreiche Projekte bereits in der Planungs- oder Genehmigungsphase befinden und erhebliche Investitionen vorbereitet oder bereits getätigt wurden, sind verlässliche und langfristig stabile Rahmenbedingungen von entscheidender Bedeutung.
Die DPP verweist zudem darauf, dass die gesetzlichen Fristen bewusst mit langen Vorlaufzeiten eingeführt wurden, um allen Beteiligten ausreichend Zeit für Planung, Genehmigung und Investitionen einzuräumen. Entscheidend sei nun, die bestehenden Rahmenbedingungen dort weiterzuentwickeln, wo sie den Hochlauf tatsächlich behindern – etwa durch beschleunigte Genehmigungsverfahren, praxistaugliche Übergangsregelungen bei temporär fehlenden Rückgewinnungskapazitäten sowie den weiteren Abbau regulatorischer Hürden, beispielsweise im Düngemittelrecht. Damit könnten erfolgreiche Entwicklungs- und Demonstrationsprojekte in den Regelbetrieb überführt und die Kreislaufwirtschaft für den kritischen Rohstoff Phosphor nachhaltig etabliert werden, ohne die gesetzliche Zielsetzung grundsätzlich infrage zu stellen.