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„Agrarsysteme der Zukunft“: Lösungsansätze hin zu einer nachhaltigen, biobasierten und ressourceneffizienten Wirtschaft

Die Auswirkungen des Klimawandels, die zunehmende Verknappung lebenswichtiger Ressourcen, eine wachsende Weltbevölkerung – verbunden mit einer zunehmenden Urbanisierung – und der dadurch steigende Bedarf an Lebensmitteln und Biomasse stellen die Agrarsysteme in Zukunft vor eine Vielzahl großer Herausforderungen. Um Lösungsansätze zu entwickeln, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 2015 den Strategieprozess „Agrarsysteme der Zukunft“ gestartet.

Das BMBF fördert im Rahmen des Strategieprozesses „Agrarsysteme der Zukunft“ exzellente, systemisch ausgerichtete und unkonventionelle FuE-Ansätze, die auf einen mittel- bis lang­fristigen Zukunftshorizont ausgerichtet sind und ein hohes Forschungsrisiko sowie einen hohen Neuigkeits- und Komplexitätsgrad aufweisen.

Gegenstand der Förderung

Eine systemorientierte Landwirtschaft der Zukunft braucht Forschungsansätze, die Agrarsysteme umfassend betrachten und nachhaltige Lösungen zur Bewältigung der genannten globalen Herausforderungen entwickeln. Diese müssen über konventionelle Ansätze und Systemgrenzen hinausgehen. Es müssen relevante Schnittstellen definiert und eine übergreifende inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit von progressiven Wissensgemeinschaften und Akteuren unterstützt werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie in der Regel KMU der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu quali­fizieren ist, kann verlangt werden, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat.

Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des ­beantragten Vorhabens.

Verfahren

Projektträger ist der Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Bioökonomie (BIO).

Für diese Fördermaßnahme ist folgendes Antrags- und Auswahlverfahren vorgesehen:

  • Einreichung und Auswahl von Ideenskizzen
  • Vorlage und Auswahl ausführlicher Forschungskonzepte und Förderanträge für Verbundvorhaben (Konzeptphase: sechs Monate)
  • Förderentscheidung zu ausgewählten Verbundvorhaben (Umsetzungsphase, Förderzeitraum: bis zu fünf Jahre; ­optionale Verlängerung bei besonders empfehlenswerten Vorhaben um bis zu fünf Jahre)

In der ersten Auswahlrunde sind Ideenskizzen über das elektronische Formular-System für Anträge und Angebote „easy-Online“ vorzulegen. Bei Verbünden ist es die Aufgabe des Verbundkoordinators, die mit allen Projektpartnern abgestimmte Ideenskizze für den gesamten Verbund einzureichen. Frist zur Vorlage von Ideenskizzen ist der 9. Dezember 2016. 

Nähere Informationen zum Förderprogramm und den Förderbestimmungen finden Sie auf den Seiten des BMBF und der Website von „Agrarsysteme der Zukunft“.

Links

Bekanntmachung des BMBF Website von Agrarsysteme der Zukunft

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