agrarheute berichtet: Rote Gebiete in Niedersachsen außer Kraft
Wie agrarheute berichtet, setzt das niedersächsische Landwirtschaftsministerium die Kontrolle und Sanktionierung zusätzlicher Auflagen in den sogenannten Roten Gebieten vorläufig aus, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung für unwirksam erklärt hat. Landwirte müssen die verpflichtende Reduzierung des Düngebedarfs um 20 Prozent sowie weitere Sonderauflagen derzeit nicht einhalten, während die allgemeinen Vorgaben der Düngeverordnung weiterhin gelten. Agrarministerin Miriam Staudte ruft jedoch zu freiwilliger Reduzierung der Düngung im Sinne des Gewässerschutzes auf und betont, dass es sich nur um eine Übergangslösung handelt. Bis spätestens zur Düngesaison 2027 soll eine rechtssichere Neuregelung geschaffen werden, um auch europarechtliche Vorgaben einzuhalten.
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