agrarheute berichtet: Reformiertes Düngegesetz bringt weniger Bürokratie, aber möglicherweise neue Pflichten
Wie Agrarheute berichtet, hat das Bundeskabinett die Stoffstrombilanz im neuen Düngegesetz gestrichen, um das Düngerecht bürokratieärmer und praxistauglicher zu machen. Stattdessen soll ein Wirkungsmonitoring eingeführt werden, das Daten zur Düngung liefert und das Verursacherprinzip stärkt: Umweltfreundlich wirtschaftende Betriebe sollen entlastet werden, während stärker belastende Betriebe mehr Pflichten bekommen. Zudem wird geprüft, ob die bisherigen „roten“ und „gelben“ Gebiete künftig entfallen können, ersetzt durch einzelbetriebliche Bewertungen.
Allerdings gibt es Kritik: Der Deutsche Bauernverband warnt vor neuen Dokumentationspflichten durch mögliche zusätzliche Nährstoffbilanzen und weitreichende Datenerhebungen. Umweltverbände hingegen sehen den Wasserschutz gefährdet und fordern die Beibehaltung der Stoffstrombilanz. Die geplanten Änderungen müssen noch konkret ausgearbeitet und von der EU-Kommission gebilligt werden, wobei auch neue Vorgaben wie Phosphor-Recycling berücksichtigt werden sollen.
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