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Neue Klärschlammverordnung stellt die Weichen für Phosphorrückgewinnung

Die neue Klärschlammverordnung regelt die Wiedergewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen. Ziel ist ein nachhaltiges Management des wertvollen und endlichen Rohstoffes Phosphor und somit ein Abbau der Abhängigkeit Deutschlands von Phosphorimporten.

Die vollständige Pressemitteilung steht unter dem unten angegebenen Link zur Verfügung. Folgend findet sich ein Auszug:

Phosphor ist der verborgene Schatz im Klärschlamm. Trotzdem wird er immer noch in Müllverbrennungsanlagen vernichtet. Das soll in Zukunft anders werden. Nach der neuen Klärschlammverordnung, die der Bundestag jetzt billigte, müssen Klärschlämme für die Wiedergewinnung von Phosphor recycelt werden. Ziel ist es, nach und nach den Stoffkreislauf Phosphor zu schließen und damit die Abhängigkeit Deutschlands von Phosphorimporten abzubauen. Das schont die endlichen Phosphorressourcen und verringert Schadstoffeinträge in Böden.

Phosphor wird vor allem als Düngemittel eingesetzt. Bei der Herstellung von mineralischen Phosphordüngern ist Deutschland – wie auch fast alle anderen EU- Staaten – vollständig von Importen abhängig. Theoretisch können diese Importe zu 50 bis 60 Prozent durch Phosphor aus Klärschlamm ersetzt werden. Um diesem Ziel näher zu kommen, verpflichtet die neugefasste Klärschlammverordnung vor allem Betreiber größerer Abwasserbehandlungsanlagen zur Phosphorrückgewinnung aus phosphorreichen Klärschlämmen.

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