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Kommunalrichtlinie öffnet neues Antragsfenster

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit berichtet in einer Pressemitteilung über ein neues Antragsfenster zwischen dem 1. Juli bis 30. September 2017, in dem Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure über die Kommunalrichtlinie Anträge auf Förderung für Klimaschutzinvestitionen, Energiesparmodelle und das kommunale Klimaschutzmanagement beim Projektträger Jülich stellen können.

Die vollständige Pressemitteilung steht unter dem unten angegebenen Link zur Verfügung. Folgend findet sich ein Auszug:

Vom 1. Juli bis 30. September 2017 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure über die Kommunalrichtlinie Anträge stellen. Förderfähig sind Klimaschutzinvestitionen, Projekte, Energiesparmodelle und das kommunale Klimaschutzmanagement. Rund 1.500 Anträge sind in diesem Jahr zwischen Januar und März bereits eingegangen. Das beantragte Gesamt-Fördervolumen beträgt bisher rund 75 Millionen Euro.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die Zahlen zeigen, dass unser Programm eine praktikable Unterstützung für das kommunale Klimaschutzengagement ist. Die starke Nachfrage macht deutlich, dass die Kommunen ihren Beitrag für ein besseres Klima durchaus sehr ernst nehmen.“

Weitere Informationen

Vollständige Pressemitteilung

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