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KMU-NetC: Stärkung von Verbünden kleiner und mittlerer Unternehmen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert in der Pilotmaßnahme „KMU-NetC“ anspruchsvolle Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsverbünde mit maßgeblicher Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).

Insbesondere durch die Digitalisierung ist das Innovationsgeschehen schneller, grenzüberschreitender und disruptiver geworden. Plattformen stellen traditionelle Geschäftsmodelle und sicher geglaubte Märkte in Frage. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und daraus entstehende Marktpotenziale zu erschließen, müssen KMU Prozesse, Produkte und Dienstleistungen beständig erneuern. Dazu gehört die Bereitschaft, innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln. Solche Innovationsstärke erreichen KMU vor allem im Verbund, etwa in Netzwerken und Clustern. Mit „KMU-NetC“ sollen Netzwerke und Cluster in Deutschland motiviert werden, neue anwendungsorientierte FuE-Projekte mit maßgeblicher Beteiligung von KMU zu initiieren.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben mit starker Anwendungsorientierung. Die Förderung ist themenoffen angelegt und Vorhaben können technologieübergreifend ausgestaltet werden. Wesentliches Ziel der Förderung ist eine Stärkung der Marktposition der beteiligten KMU. Gegenstand geförderter FuE-Arbeiten können auch nicht-technische Innovationen, Maßnahmen zur Ausgestaltung neuer Geschäftsmodelle sowie daran anschließende innovative Aktivitäten zur Verbreitung und Verwertung unter KMU sein.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland). Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220). KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes (siehe Nummer 7.1) persönlich beraten lassen.
  • Mittelständische Unternehmen (KMU im weiteren Sinne) mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen (Auslegung gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 Anhang I Artikel 3) zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, die nicht die oben genannten KMU-Kriterien erfüllen, und sonstige Organisationen antragsberechtigt, wenn sie einen sinnvollen Beitrag im Rahmen der Projektverbünde nachweisen können.

Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die gekennzeichnet sind durch ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko. Die Förderdauer soll in der Regel zwei Jahre betragen und drei Jahre nicht überschreiten. Die Koordination der Verbundvorhaben soll durch eine Netzwerk- oder Clusterorganisation bzw. die entsprechende Managementorganisation erfolgen. Andere Lösungen sind im Einzelfall und mit Zustimmung aller Partner sowie des beteiligten Netzwerk- bzw. Clustermanagements möglich.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Verfahren

Projektträger ist der „VDI/VDE Innovation + Technik GmbH“. Das Förderverfahren ist in Anlehnung an die bewährten Regelungen bei „KMU-innovativ“ gestaltet und zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF Projektskizzen über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme „KMU-NetC“ über die Internetseite https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/netc jederzeit online eingereicht werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Bewertungsstichtag ist in der aktuellen Pilotphase der 15. November 2016.

Nähere Informationen zum Förderprogramm und den Förderbestimmungen finden Sie auf den Seiten des BMBF.

Links

Bekanntmachung des BMBF

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