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Förderaufruf des BMBF zur Förderung von „WIR! – Wandel durch Innovation in der Region“

Innovationen sind treibende Kräfte des Wohlstands und der Lebensqualität in Deutschland. Die Bundesregierung setzt sich mit der Hightech-Strategie dafür ein, dass gute Ideen schnell in innovative Lösungen überführt und damit die Herausforderungen der Zukunft gemeistert werden. Allerdings sind die Voraussetzungen für erfolgreiche Innovationen in den Regionen Deutschlands unterschiedlich ausgeprägt. Mit dem Programm „WIR!“ fördert das BMBF regionale Bündnisse in Ostdeutschland, die Innovationskonzepte zur Stärkung eines für den Strukturwandel in der Region bedeutsamen Themen- bzw. Innovationsfeldes entwickeln und umsetzen.

Die Förderung im Rahmen von „WIR! – Wandel durch Innovation in der Region“ gliedert sich in zwei Phasen: in eine „Konzeptphase“ und eine „Umsetzungsphase“.

Konzeptphase: In der Konzeptphase erarbeiten bis zu 20 im Wettbewerb ausgewählte Bündnisse in ihren spezifischen Innovationsfeldern regionale Innovationskonzepte („WIR!-Konzepte“), mit denen die in Nummer 1.1 genannten förderpolitischen Ziele adressiert werden.

Umsetzungsphase: In der zweiten Phase erfolgen die Umsetzung der „WIR!-Konzepte“ sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Strategien der Bündnisse. Nach Maßgabe eines Juryentscheids erhalten bis zu zwölf Bündnisse Projektförderung für die Realisierung von Vorhaben ihres „WIR!-Konzepts“, die nach Maßgabe dieser Richtlinie förderfähig und für das Erreichen der förderpolitischen Ziele bedeutsam sind.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände. Die Zuwendungsempfänger müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Deutschland haben.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt. In der ersten Verfahrensstufe werden dem vom BMBF beauftragten Projektträger bis zum 31.Oktober 2017 (Ausschlussfrist) Skizzen in deutscher Sprache im Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten (plus Anhang), 1,5-zeilig, Schriftgrad 12, in elektronischer Form vorgelegt. Damit die Skizze Bestandskraft erlangt, muss diese zusätzlich innerhalb einer Woche unterschrieben in Papierform (sechsfache Ausfertigung, davon ein ungebundenes, kopierfähiges Exemplar) eingereicht werden. Skizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung unter dem unten angefügten Link.

Weitere Informationen

Bekanntmachung

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