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Neue Düngeverordnung gilt ab 2. Juni 2017

Wie auf dem Internetauftritt der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. berichtet wurde, ist die neue Düngeverordnung am 01.06.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hatte der nun rechtskräftigen Fassung der Düngeverordnung (DüV) bereits auf seiner Sitzung am 31. März 2017 zugestimmt. Um eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage zur Düngeverordnung zu schaffen, wurde am 15. Mai auch das Düngegesetzgeändert.

Die wichtigsten Neuregelungen betreffen vor allem:

  • Düngeplanung
  • Ausbringungsverluste
  • Sperrfristen
  • Herbstdüngung
  • N-Obergrenze
  • Einarbeitungsfrist
  • Anwendung auf gefrorenem Boden
  • Phosphathaltige Düngemittel
  • Abstand zu Gewässern
  • Zusätzliche Anforderungen
  • Nährstoffvergleich
  • Düngemittel mit geringer pflanzenbaulicher Stickstoffverfügbarkeit

Die vollständige Pressemitteilung steht unter dem unten angegebenem Link zur Verfügung.

Weitere Informationen

Pressemitteilung der BGK Informationen des BMEL zum Düngepaket

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