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Bundesregierung verschärft Düngerecht: Gewässer und Böden sollen besser vor Überdüngung geschützt werden

Das Bundeskabinett hat am 15.Februar 2017 eine Reform der Düngeverordnung beschlossen. Durch eine Verschärfung der Düngeregeln soll die Überdüngung drastisch reduziert und die Nitrat-Belastung des Grundwassers begrenzt werden.

Die vollständige Pressemitteilung steht unter dem unten angegebenem Link zur Verfügung. Folgend findet sich ein Auszug:

Das Bundeskabinett hat heute eine Reform der Düngeverordnung beschlossen. Damit soll die Überdüngung drastisch reduziert und die Nitrat-Belastung des Grundwassers begrenzt werden.

Dazu erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Nach jahrelangen Verhandlungen haben wir uns jetzt endlich darauf verständigt, die Düngeregeln zu verschärfen. Das ist ein wichtiger umweltpolitischer Fortschritt. Die neuen Regeln werden helfen, die Folgen der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung einzudämmen. Die Überdüngung muss deutlich reduziert werden. Denn seit Jahren leiden Gewässer, Böden und Luft an den Folgen der dauerhaften Überdüngung.“

Mit der neuen Düngeverordnung sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert, die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen in die Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 Kilogramm pro Hektar) einbezogen werden. Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern insbesondere durch Phosphat zu stark belastet sind.

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