Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen berichtet in einer Pressemitteilung von den Ergebnissen der 101. Umweltministerkonferenz, die in Münster stattfand.
Politische Einigung zwischen Rat und Parlament nimmt nur Aluminium in die Liste der "strategischen" Rohstoffe auf. Phosphor wird nicht in die Liste der "strategischen" Rohstoffe aufgenommen, sondern bleibt auf der Liste der "kritischen" Rohstoffe.
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. bezieht in einer Pressemitteilung Stellung zum Outcome der letzten Umweltministerkonferenz. Der Verband sieht in der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen eine besondere Bedeutung.
Wie das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) berichtet, sei das Düngegesetz jetzt im parlamentarischen Verfahren. Das BMEL setze sich entschlossen für ein Düngerecht ein, das eine bessere Umsetzung des Verursacherprinzips sicherstelle sowie eine nachhaltigere und effizientere Nutzung von Düngemitteln regele.
Seit April erscheint im Umweltmagazin der VDI Verlag GmbH, welches über das Webportal ingenieur.de zugänglich ist, das „Special: Phosphor aus Klärschlamm zurückholen“. Im Special werden Hintergründe erklärt sowie mehrere Verfahren, mit denen Kläranlagenbetreiber Phosphor aus Klärschlamm recyceln und dabei die Vorgaben der neuen Klärschlammverordnung einhalten können, vorgestellt.
Die Europäische Kommission hat am 16. März den Entwurf einer Verordnung über kritische Rohstoffe (CRM) veröffentlicht. Der Verordnungsentwurf zur Aktualisierung der CRM-Liste ist nun dem Parlament und den Mitgliedstaaten in einer öffentliche Konsultation zur Änderung und Diskussion vorgelegt. "Phosphor" (P4) und "Phosphatgestein" sind weiterhin in der vorgeschlagenen Aktualisierung der CRM-Liste enthalten.
Nach Einführung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 stellten sich zum Phosphatrecycling einige Fragen, etwa zum Potenzial rückgewinnbarer Nährstoffe aus Klärschlamm, die die neuen Vorschriften nicht ausreichend regelten. Ziel der Studie „ExtraWERT“ des Umweltbundesamtes (UBA) sollten diese Fragen beantworten und Hinweise zu analytischen Methoden und Untersuchungsintervallen für die Klärschlammuntersuchung geben. Der zugehörige Abschlussbericht ist nun erschienen.